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Lockerungen ab 27. April: Schalterbesuche weiterhin auf Voranmeldung
Ab dem 27. April 2020 treten die ersten Lockerungsmassnahmen des Bundes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen (bspw. Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios) ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen, wenn sie die nötigen Schutzmassnahmen treffen. Auch Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen.
Für den Schalterbetrieb der Stadtverwaltung bleibt weiterhin eine Voranmeldung Voraussetzung für einen persönlichen Besuch. Damit wird sichergestellt, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in den Wartebereichen der Stadtverwaltung aufhalten.
Kundinnen und Kunden können direkt mit der betreffenden Abteilung Kontakt aufnehmen und entsprechende Termine vereinbaren.
Als nächste Schritte stehen ab dem 11. Mai 2020 die Öffnung der obligatorischen Schulen sowie der Läden an, sofern es die Lage zulässt. Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen sind frühestens für die Phase ab dem 8. Juni 2020 vorgesehen.