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Coronavirus: Betreuung im Kinderhaus Werd
Am letzten Freitag hat der Bundesrat diverse Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus angeordnet, unter anderem, zwischen dem 16. März und dem 24. April keinen Unterricht an Schulen durchzuführen. Zu entscheiden, ob Kindertagessstätten offen bleiben oder nicht, ist Sache der Kantone. Der Kanton Zürich hat keine Schliessung angeordnet, sondern empfohlen, dass Kindertagesstätten aktuell ihr Betreuungsangebot aufrecht erhalten. Damit soll insbesondere die Betreuung von Kindern sichergestellt werden, deren Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.
Wer entscheidet darüber, ob eine Kindertagesstätte weiterhin Betreuung anbietet?
Aktuell entscheidet jede Trägerschaft einer Kindertagesstätte darüber, ob diese offen bleibt oder nicht.
Um den Trägerschaften eine Hilfestellung zu geben, hat der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse Empfehlungen veröffentlicht, die Hilfestellungen für Trägerschaften, aber auch Informationen für Mitarbeitende, Erziehungsberechtigte und Kinder bzw. Jugendliche zur Verfügung stellen.
Sie finden alle Unterlagen unter: https://www.kibesuisse.ch/merkblatt/corona/
Werden Kinder im städtischen Kinderhaus Werd ab 16. März weiterhin betreut?
Das Kinderhaus Werd wird ab Montag, 16. März zu den üblichen Zeiten geöffnet sein für alle angemeldeten Kinder, die nicht zu Hause oder nur durch Personen betreut werden können, die zu einer Risikogruppe gehören. Erziehungsberechtigte, die eine andere Lösung für die Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung haben, werden gebeten, darauf zu verzichten, ihre Kinder ins Kinderhaus Werd zu bringen.
Werden im Kinderhaus Werd weitere Massnahmen ergriffen?
Das Kinderhaus Werd verstärkt die bereits getroffenen Hygienemassnahmen nochmals, um das Ansteckungsrisiko zu verringern und hält sich dabei an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit und die oben erwähnten Empfehlungen von kibesuisse. Insbesondere werden Kinder ab sofort vor dem Eingang empfangen und dort wieder übergeben. Nicht betreut werden Kinder, die – auch leicht - erkrankt sind.
Fragen zur Betreuung im Kinderhaus Werd beantwortet die Leiterin Silvia Urech gerne ab Montag, 16. März unter Telefonnummer 044 771 20 02 oder kinderhauswerd@adliswil.ch
Für wie lange gilt diese Regelung für das Kinderhaus Werd?
Diese Regelung gilt vorderhand bis zum 24. April. Die Verantwortlichen werden die Situation laufend evaluieren. Sollten vorgängig Anpassungen notwendig sein, werden die betroffenen Erziehungsberechtigten umgehend informiert.