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Kehrichtgrundgebühr wird ab 2021 gesenkt
Die Kehrichtgrundgebühr wird jährlich pro Wohn- und Gewerbeeinheit in Rechnung gestellt. Diese Grundgebühr deckt die Kosten der Abfallbeseitigung und der Sammlungen, den Betrieb der Sammelstellen sowie notwendige Investitionen für die Zukunft. Die Gesetzgebung sieht für die Aufwendungen in der Abfallbewirtschaftung die Einhaltung des Kostendeckungs- und des Verursacherprinzips vor. Die Einnahmen in den letzten beiden Jahren haben gezeigt, dass Adliswil per 2021 die Grundgebühr senken kann, ohne zu riskieren, die Gebühren bald wieder anheben zu müssen oder ein unternehmerisches Risiko einzugehen. Die Kehrichtgrundgebühr beträgt daher ab dem 1. Januar 2021 neu 75 Franken statt 107 Franken pro Jahr.
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M_2022_Kehrichtgrundgebuhr_wird_ab_2021_gesenkt.pdf | Download | 0 | M_2022_Kehrichtgrundgebuhr_wird_ab_2021_gesenkt.pdf |