Vormundschaft
Die Abteilung Vormundschaft
Telefon 044 711 78 52
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hilft Ihnen bei den folgenden Fragestellungen weiter:
- Vormundschaftliche Massnahmen für Erwachsene
Die Vormundschaftsbehörde errichtet Beistandschaften und behandelt zuhanden des Bezirksrates Beiratschaften oder Vormundschaften. Sie kann den Fürsorgerischen Freiheitsentzug verfügen. - Kindesschutz
Wo das Wohl des Kindes gefährdet ist, werden Kindesschutzmassnahmen angeordnet (z.B. Beistandschaften, Obhutsentzug). - Kindesvermögensschutz
Ist ein Elternteil verstorben oder besteht eine Gefährdung des Vermögens, ordnet sie eine Inventarisierung oder andere Massnahmen an. - Unterhaltsregelung
Die Vormundschaftsbehörde genehmigt die Unterhaltsverträge. (Kinderunterhalt) - Besuchsrecht
Sie regelt die Kontakte des Kindes zum nicht obhuts-/sorgeberechtigten Elternteil. - Elterliche Sorge
Sie regelt, sofern kein Gericht zuständig ist, die elterliche Sorge; sie erteilt die gemeinsame elterliche Sorge. - Adoption
Die Vormundschaftsbehörde begleitet das Adoptionsverfahren bis zum Entscheid des Bezirksrates. - Pflegekinder
Sie bewilligt und beaufsichtigt die Pflegeverhältnisse. - Kinderkrippen
Die Vormundschaftsbehörde erteilt die Bewilligung für Kinderkrippen gemäss den kantonalen Standards und beaufsichtigt sie. - Erbgangsicherung
Sie ordnet bei Todesfällen ohne Ansprechpersonen erbgangsichernde Massnahmen (z.B. Inventarisierung, Siegelung) an. - Alimentenbevorschussung
Die Abteilung Vormundschaft zahlt die Alimentenbevorschussung aus. Weitere Informationen zur Berechtigung erhalten Sie unter www.lotse.zh.ch (Stichwort: Alimentenhilfe). - Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB)
Sie ist zudem für die Ausrichtung der KKBB zuständig. Informationen zur Berechtigung erhalten Sie unter www.lotse.zh.ch (Stichwort: Kleinkinderbetreuungsbeiträge).

