Vormundschaft

Die Abteilung Vormundschaft
Telefon 044 711 78 52
Email

hilft Ihnen bei den folgenden Fragestellungen weiter:

  • Vormundschaftliche Massnahmen für Erwachsene
    Die Vormundschaftsbehörde errichtet Beistandschaften und behandelt zuhanden des Bezirksrates Beiratschaften oder Vormundschaften. Sie kann den Fürsorgerischen Freiheitsentzug verfügen.
  • Kindesschutz
    Wo das Wohl des Kindes gefährdet ist, werden Kindesschutzmassnahmen angeordnet (z.B. Beistandschaften, Obhutsentzug).
  • Kindesvermögensschutz
    Ist ein Elternteil verstorben oder besteht eine Gefährdung des Vermögens, ordnet sie eine Inventarisierung oder andere Massnahmen an.
  • Unterhaltsregelung
    Die Vormundschaftsbehörde genehmigt die Unterhaltsverträge. (Kinderunterhalt)
  • Besuchsrecht
    Sie regelt die Kontakte des Kindes zum nicht obhuts-/sorgeberechtigten Elternteil.
  • Elterliche Sorge
    Sie regelt, sofern kein Gericht zuständig ist, die elterliche Sorge; sie erteilt die gemeinsame elterliche Sorge.
  • Adoption
    Die Vormundschaftsbehörde begleitet das Adoptionsverfahren bis zum Entscheid des Bezirksrates.
  • Pflegekinder
    Sie bewilligt und beaufsichtigt die Pflegeverhältnisse.
  • Kinderkrippen
    Die Vormundschaftsbehörde erteilt die Bewilligung für Kinderkrippen gemäss den kantonalen Standards und beaufsichtigt sie.
  • Erbgangsicherung
    Sie ordnet bei Todesfällen ohne Ansprechpersonen erbgangsichernde Massnahmen (z.B. Inventarisierung, Siegelung) an.
  • Alimentenbevorschussung
    Die Abteilung Vormundschaft zahlt die Alimentenbevorschussung aus. Weitere Informationen zur Berechtigung erhalten Sie unter www.lotse.zh.ch (Stichwort: Alimentenhilfe).
  • Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB)
    Sie ist zudem für die Ausrichtung der KKBB zuständig. Informationen zur Berechtigung erhalten Sie unter www.lotse.zh.ch (Stichwort: Kleinkinderbetreuungsbeiträge).


zurück