Lebensmittelkontrolle

Unsere Aufgabe, unser Auftrag
Im Sinne einer Dienstleistung der Gesundheitsdirektion sorgen wir dafür, dass im Kanton Zürich das Lebensmittelrecht eingehalten wird und verfolgen damit die Ziele des Lebensmittelgesetzes:

  1. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden geschützt vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können.
  2. Der hygienische Umgang mit Lebensmitteln wird sichergestellt.
  3. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschung geschützt.

Weiterführende Informationen zum Thema Lebensmittelkontrolle finden Sie hier.

Kantonales Labor




zurück