Lebensmittelkontrolle
Unsere Aufgabe, unser Auftrag
Im Sinne einer Dienstleistung der Gesundheitsdirektion sorgen wir dafür, dass im Kanton Zürich das Lebensmittelrecht eingehalten wird und verfolgen damit die Ziele des Lebensmittelgesetzes:
- Die Konsumentinnen und Konsumenten werden geschützt vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können.
- Der hygienische Umgang mit Lebensmitteln wird sichergestellt.
- Die Konsumentinnen und Konsumenten werden im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschung geschützt.
Weiterführende Informationen zum Thema Lebensmittelkontrolle finden Sie hier.

