Kindergarten

Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig und besuchen die Kindergartenstufe. Diese dauert in der Regel zwei Jahre.

Der Übertritt in die Primarstufe kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen. Die Schulpflege kann auf schriftliches Gesuch der Eltern den vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten bewilligen, wenn die intellektuelle und persönliche Entwicklung des Kindes dies erlaubt oder erfordert (Arztattest notwendig) und es bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat. Ebenso kann die Schulpflege den Eintritt um ein Jahr aufschieben, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Gesuche müssen spätestens bis 31. März eingereicht werden.

Im Kanton Zürich ist der Kindergarten eine Bildungsstufe. Der Kindergarten fördert die Lernbereitschaft der Kinder spielerisch und unterstützt die Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Begabungen. Die Kinder lernen dabei auch, sich in Gruppen zurechtzufinden. Im zweiten Jahr folgt die Vertiefung des Erlernten und die Vorbereitung für den Übertritt in die Primarstufe stellt sich in den Mittelpunkt.

Blockzeitenunterricht

Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am Vormittag dauern einheitlich von 8.10 bis 12.00 Uhr. Die Kinder im ersten Jahr haben am Nachmittag jeweils frei. Im zweiten Kindergartenjahr findet an zwei Nachmittagen Unterricht statt. Über den genauen Stundenplan Ihres Kindes informiert Sie die Kindergärtnerin.

Einteilung in den Kindergarten

Bei der Einteilung wird darauf geachtet, dass jedes Kind einen gefahrlosen Schulweg hat und diesen möglichst zusammen mit anderen zurücklegen kann. Da zudem eine möglichst ausgewogene Zusammensetzung der Kindergartenabteilungen angestrebt wird, können sich die Grenzen der den Kindergärten zugeteilten Quartiere jedes Jahr etwas verändern. Die Aufnahme verpflichtet die Eltern, die Kinder regelmässig in den Kindergarten zu schicken und bei Absenzen mündlich oder schriftlich zu entschuldigen.

Anmeldung

Im Sommer 2011 treten jene Kinder in den Kindergarten ein, welche in der Zeit vom 01. Mai 2006 bis 30. April 2007 geboren sind.

Eltern von Kindern im Kindergarteneintrittsalter erhalten jeweils im Februar ein Anmeldeformular. Anmeldungen sind bis Ende März (bei Zuzug auch während des Jahres) an das Schulsekretariat zu richten.

Eine vorzeitige Einschulung auf Beginn des Schuljahres 2011/12 ist möglich, wenn es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt und das Kind zwischen dem 1. Mai 2007 und 31. Juli 2007 geboren ist. Das Gesuch um vorzeitige Einschulung muss bis 31. März 2011 an die Schulpflege Adliswil gestellt werden. Für jüngere Kinder ist ein vorzeitiger Eintritt nicht möglich.

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