Zivilstandswesen

Kontakt

Zivilstandswesen
Zürichstrasse 10
8134 Adliswil
Tel. 044 711 77 93
zivilstandsamt@adliswil.ch

Öffnungszeiten

Beratungsgespräche

Termine vor Ort können nur nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 044 711 77 93 durchgeführt werden.

Montag: 08.00 - 11.30 ; 13.30 - 18.00
Dienstag: 13.30 - 16.00 (Vormittag geschlossen)
Mittwoch: 08.00 - 11.30 ; 13.30 - 16.00 
Donnerstag: 08.00 - 11.30 ; 13.30 - 16.00
Freitag: 08.00 - 11.30 (Nachmittag geschlossen) 

Viele Dienstleistungen können im Online-Schalter direkt digital abgewickelt werden. 


Über das Zivilstandswesen

Zum Zivilstandskreis Sihltal-Albis gehören folgende Städte und Gemeinden: Adliswil, Aeugst am Albis, Affoltern am Albis, Bonstetten, Hausen am Albis, Hedingen, Kappel am Albis, Knonau, Langnau am Albis, Maschwanden, Mettmenstetten, Obfelden, Ottenbach, Rifferswil, Stallikon, Wettswil am Albis.

Das Zivilstandsamt ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, Anerkennungen, Eheschliessungen, Namenserklärungen und Todesfälle, welche sich in einer Gemeinde des Zivilstandskreises Sihltal-Albis ereignen. Das vor einer Trauung gesetzlich notwendige Vorbereitungsverfahren wird ebenfalls hier durchgeführt, sofern die Braut und/oder der Bräutigam Wohnsitz im Zivilstandskreis haben.

Für Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinden sowie über Zivilstandsfälle, welche sich in unserem Zivilstandskreis ereignet haben, stellen wir auf Bestellung Dokumente aus. Zum Bezug von Auszügen sind gemäss Eidgenössische ZivilstandsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. grundsätzlich nur diejenigen Personen berechtigt, auf deren Daten sich das gewünschte Dokument bezieht.

 

Über das Bestattungswesen

Das Bestattungsamt regelt mit Angehörigen von verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern von Adliswil die Beisetzung. Hier finden Sie weitere Informationen betreffend Todesfall / Bestattungen.

 

 

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Verantwortlich Telefon
Name Online Download
Nummer Name Inkrafttreten
323 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen 1. März 2026
Name Beschreibung