Bestehen ein anspruchsvoller Projektierungsbedarf und ein öffentliches Interesse stehen den Grundeigentümern und Bauherrschaften nach Planungs- und Baugesetz (PBG) folgende Instrumente zur Verfügung:
Mit Gestaltungsplänen können für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten festgelegt werden. Dabei darf von der Grundordnung abgewichen werden. Das Ressort Bau und Planung begleitet die Erarbeitung privater Gestaltungspläne.
In Adliswil bestehen Gebiete mit Sonderbauvorschriften. Sie sind im Zonenplan bezeichnet.