Inhalt
Schulpflegesitzung vom 24. Januar 2019
Behördliche Entwicklungsziele 2018 - 2022
Aufbauend auf die drei den Bereich Bildung betreffenden Legislaturzielen des Stadtrats hat die Schulpflege zu den drei Schwerpunkten Organisation, Kommunikation und Qualität elf behördliche Entwicklungsziele festgelegt. Bis im Juni 2019 werden darauf aufbauend die Entwicklungsplanungen der Abteilungen und Schulprogramme der Schulen des Ressorts Bildung erarbeitet. (Link zum Beschluss)
Aufsplittung Schule Werd/Dietlimoos in zwei eigenständige Schulen
In den Gebieten Sonnenberg/Wilacker sowie Dietlimoos wurde aufgrund verschiedener Studien eine Bevölkerungszunahme sowie eine rege Bautätigkeit diagnostiziert. Damit einhergehend ist auch ein deutlicher Schülerinnen- und Schülerzuwachs. Nach der geplanten Fertigstellung des Schulhausneubaus im Gebiet Dietlimoos auf Sommer 2020 werden ebenfalls weitere Klassen, die u.a. heute im Schulhaus Werd untergebracht sind, ins Dietlimoos umziehen. Um die entsprechenden Vorarbeiten wie z.B. Budget, pädagogischer Austausch, Team-Entwicklung etc. aufgleisen zu können, werden die bisher gemeinsam geführten Schulen Werd/Dietlimoos ab Schuljahr 2019/20 als zwei eigenständige Schulen und entsprechend unabhängigen Schulleitungen geführt. Die Schulleitungen sind bereits seit diesem Schuljahr tätig. (Link zum Beschluss)
Teilnahme von Betreuungsvertretern an Schulkonferenz
Im Rahmen des Umsetzungsprojekts Schule+ wurde die Volksschule mit der schulergänzenden Betreuung zusammengelegt. Um in geeigneten Zeit- und Austauschgefässen, wie dies u.a. die Schulkonferenz ist, die organisatorischen wie auch pädagogischen Absprachen sicherzustellen, hat die Schulpflege die Mitarbeitenden der Betreuung grundsätzlich als Mitglieder der Schulkonferenz definiert. In einem weiteren Schritt soll die Koordinationskonferenz nun Optionen für eine Teilnahme von Betreuungsvertretern an der Schulkonferenz erarbeiten und der Schulpflege zur Verabschiedung vorlegen. (Link zum Beschluss)
Einmalprämien 2019
Kommunal angestellte Lehrpersonen, die nach den Richtlinien des Kantons angestellt sind, werden weder bei den kommunalen noch den kantonalen Einmalprämien berücksichtigt. Im Sinne der Gleichbehandlung des Personals des Ressorts Bildung hat die Schulpflege für individuelle Lohnmassnahmen einen Betrag von CHF 15‘000 für diese Personengruppen als Einmalprämien zur Verfügung gestellt, welcher aus Rotationsgewinnen finanziert wird. (Link zum Beschluss)