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Gemeinsamer Polizeiposten von Stadt und Kanton
Adliswil verfügt aktuell über zwei Polizeiposten (Stadt- und Kantonspolizei) und damit über zwei Anlaufstellen. Für die Bevölkerung ist oft unklar, mit welchen Anliegen sie sich zu welchem Polizeiposten begeben müssen. Es entsteht dadurch die unbefriedigende Situation, dass Personen von der Stadtpolizei an die Kantonspolizei verwiesen werden müssen und umgekehrt. Die Kantonspolizei befindet sich am Sihlquai 26, die Stadtpolizei an der Zürichstrasse 19/21. Der Standort der Kantonspolizei entspricht zudem nicht mehr den heutigen Anforderungen. Er erfüllt beispielsweise die Ansprüche an die Behinderten-
gleichstellung nicht und befindet sich an einer zu wenig zentralen Lage.
Um alle Polizeibelange unter einem Dach zu vereinen, soll den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Adliswil ein gemeinsamer Polizeiposten in unmittelbarer Nähe zur Stadtverwaltung und zum Zentrum angeboten werden. Die Zusammenarbeit der Kantons- und Stadtpolizei ist heute bereits sehr eng. Das Konzept der Zusammenlegung von Kantons- und Kommunalpolizeiposten wurde verschiedentlich in anderen Gemeinden umgesetzt und hat sich bewährt.
Am 28. Februar 2016 hat das Stimmvolk die Zusammenlegung der Stadtverwaltung im erweiterten Stadthaus an der Zürichstrasse 10/12 beschlossen. Die Liegenschaft Zürichstrasse 8 wird durch den Auszug des Betreibungsamts und der Schulverwaltung frei und eignet sich aufgrund seiner Grösse und Lage perfekt für den gemeinsamen Polizeiposten. Mittels Sanierung der Liegenschaft, einem nutzerspezifischen Innenausbau und der Erweiterung der bestehenden Tiefgarage des Stadthauses, inklusive einer Anbindung an die Zürichstrasse 8, soll das Gebäude für den künftigen Betrieb hergerichtet werden.
Der Stadtrat hat für die Sanierung eine gebundene Ausgabe von 2‘608‘500 Franken gesprochen. Diese Kosten betreffen insbesondere Arbeiten im Bereich der Sicherheit, der Brandschutzmassnahmen, der technischen Instandsetzung und der Gebäudehülle. Beim Grossen Gemeinderat beantragt der Stadtrat einen Betrag von 2‘634’500 Franken. Dieser umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der Tiefgarage sowie die notwendigen, polizeispezifischen Umbauten im Inneren. Für die Nutzung von rund der Hälfte der städtischen Liegenschaft durch die Kantonspolizei wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet exklusive Flächen für die Kantonspolizei sowie zusammen mit der Stadtpolizei gemeinsam genutzte Flächen.
Es ist vorgesehen, nach dem Bezug des erweiterten Stadthauses 2021 mit dem Umbau der Liegenschaft Zürichstrasse 8 zu starten und den neuen Posten im Herbst 2022 zu beziehen.
Zugehörige Objekte
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