Inhalt
Schulpflegesitzung vom 29. November 2018
Aufgabenbeschrieb Schulpflege
Am 12. Februar 2017 stimmte die Adliswiler Bevölkerung der Teilrevision der Gemeindeordnung zu. Diese beinhaltete u.a. die Vervollständigung der Schulintegration. Daraufhin wurde eine Totalrevision der Geschäftsordnung der Schulpflege notwendig, welche am 1. Juli 2018 in Kraft trat. Durch die Veränderungen im übergeordneten Recht und die Inkraftsetzung der neuen Geschäftsordnung der Schulpflege ist eine Anpassung des Aufgabenbeschriebs der Schulpflegemitglieder notwendig. Dieser beinhaltet neu die Funktion, die organisatorische Eingliederung, die Aufgaben, die funktionsbezogenen Aufgaben gemäss Konstituierung sowie die Kompetenzen und Verantwortung. (Link zum Beschluss)
Regelung der Teilnahme an Schulpflegesitzungen
Die drei Abteilungsleitenden von Schulverwaltung, Schulunterstützung und Schulbetrieb sollen neu an den Sitzungen der Schulpflege teilnehmen können. Das Ressort ist mittlerweile so gross, dass das Fachwissen der Abteilungsleitenden bei Entscheidungen einbezogen werden soll und sie künftig mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen, falls Geschäfte sie betreffen. Der/die Leiter/-in Medien & ICT sowie der/die Projektleiter/-in Bildung werden, wie auch weitere Gäste, bei Bedarf eingeladen. (Link zum Beschluss)
Neues Kommunikationskonzept für Ressort Bildung
Das Ressort Bildung der Stadt Adliswil verfügte bis anhin über kein Kommunikationskonzept. Aufgrund der diversen Anspruchsgruppen erachtete die Schulpflege dieses jedoch als unumgänglich, um Klarheit bezüglich der internen und externen Kommunikation zu schaffen. Eine Arbeitsgruppe mit externer Unterstützung hat nun ein Konzept erarbeitet. Es baut auf dem Kommunikationskonzept der Stadt Adliswil auf und berücksichtigt die Grundlagen des Ressorts Bildung. Das Konzept tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. (Link zum Beschluss)
Überarbeitung Betreuungsreglement
Im August 2018 wurden mit dem neuen Betreuungsreglement die Fristen für Kündigungen und Änderungen angepasst: Kündigungen sind pro Semester möglich, Änderungen erstmals jeweils per 1. November und ab dann jeden Monat. In der Praxis zeigte sich, dass die neuen Regelungen ungünstige Auswirkungen auf die administrativen Prozesse haben und die langen Fristen zu Unverständnis bei den Eltern führen. Das Reglement wird daher so geändert, dass Eltern schnell und unkompliziert die Betreuungszeiten ändern können, während die Administration schlank gehalten wird. Neu sollen Änderungen bis 30 Tage im Voraus auf Ende eines Monats möglich sein. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 soll übermässigen Änderungsanträgen entgegen wirken. Das Reglement tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. (Link zum Beschluss)