Inhalt
Stadtratssitzung vom 10. Mai 2016
Aufgrund zweier hängiger Motionen (Umfang und Ausübung der parlamentarischen Oberaufsicht sowie Vervollständigung der Schulintegration) sind verschiedene Änderungen in der Gemeindeordnung nötig. Aufgrund der Komplexität werden die Vorlagen in insgesamt vier Tranchen aufgeteilt, welche der Stadtrat nun dem Grossen Gemeinderat zuhanden der Urnenabstimmung zur Beschlussfassung unterbreitet:
1. Tranche: Teilrevision Gemeindeordnung - Umfang und Ausübung der parlamentarischen Oberaufsicht
Im Rahmen dieser Vorlage soll im Wesentlichen mehr Klarheit bzw. eine genügende gesetzliche Grundlage in Bezug auf die Organe des Grossen Gemeinderats, ihre Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen geschaffen werden.
2. Tranche: Teilrevision Gemeindeordnung – Vervollständigung Schulintegration
Die zweite der vier Tranchen der Teilrevision Gemeindeordnung der Stadt Adliswil behandelt u.a. das Wahlverfahren des Schulpräsidenten. Die Wahlberechtigten sollen sieben Mitglieder des Stadtrates wählen, wobei ein Mitglied vom Stadtrat als Präsident bzw. Präsidentin der Schulpflege bezeichnet wird. Desweiteren soll die Anzahl der Mitglieder der Schulpflege von heute neun auf sieben Mitglieder reduziert werden.
3. Tranche: Teilrevision Gemeindeordnung – Neue Kompetenzordnung
Die dritte der vier Tranchen der Teilrevision Gemeindeordnung der Stadt Adliswil behandelt im Wesentlichen die Anpassung der Finanzkompetenzen der Schulpflege. Der Schulpflege sollen dieselben Finanzkompetenzen zukommen wie den anderen Kommissionen mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen. Im Weiteren sollen die Ausgabenkompetenzen von Parlament und Stadtrat moderat den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
4. Tranche: Teilrevision Gemeindeordnung – Redaktionelle und systematische Anpassungen
In der letzten der vier Tranchen werden notwendige Anpassungen an übergeordnetes Recht vorgenommen und Verbesserungen zur Verständlichkeit berücksichtigt.
Schulhaus Zopf; Liftersatz
Um die Turnhalle sowie den Gymnastikraum im Schulhaus Zopf für Menschen mit einer Behinderung zugänglich zu machen, werden zwei Treppenlifte installiert. Der Stadtrat hat den Auftrag im Betrag von CHF 23‘220 an die Firma Strack AG, Schaffhausen, vergeben.
Strassengebiet Buchenegg; Unentgeltliche Abtretung des Fusswegs
Der Wald im Gebiet Buchenegg befindet sich im Eigentum des Kantons Zürich. Bisher hat die Stadt Adliswil auf diesem Gebiet eine Fusswegverbindung unterhalten. Dieser Weg wurde im Jahr 2005, im Zuge der Sanierung der Bucheneggstrasse, durch den Kanton Zürich rückgebaut bzw. umgelegt. Die betroffene Fläche von insgesamt 925 m² wird nun dem Kanton Zürich unentgeltlich übertragen. Die Wegverbindung besteht nach wie vor, befindet sich neu aber auf Flächen im Eigentum des Kantons Zürich, welcher auch für den Unterhalt verantwortlich ist.
Schriftliche Anfrage betreffend Sauberkeit im öffentlichen Raum
Der Stadtrat hat die schriftliche Anfrage von Wolfgang Liedtke (SP) vom 9. Februar 2016 betreffend Sauberkeit im öffentlichen Raum gemäss den Erwägungen beantwortet.
Dienstreglement der Stadtpolizei Adliswil
Das seit dem 25. März 1987 gültige Dienstreglement für die Stadtpolizei entspricht nicht mehr den Dienstverhältnissen und Anforderungen der heutigen Stadtpolizei. Aus diesem Grund wurde es komplett überarbeitet und neu verfasst. Der Stadtrat hat dieses nun verabschiedet und auf den 1. Juni 2016 in Kraft gesetzt.
Parkierungskonzept Stadt Adliswil; Zuteilung von Vereinsparkkarten
Für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre werden dem Handwerk- und Gewerbeverein Adliswil insgesamt sechs Parkkarten gemäss Art. 25 VPöG nachträglich zugeteilt. Diese Parkkarten sind kostenlos und dürfen nur während und zum Zweck der Vereinstätigkeit verwenden werden.
Sanierung Parkettboden in der Sportanlage Tüfi
Die Parketthalle in der Sportanlage Tüfi wird vor allem als Rollkunstlaufhalle genutzt, kann aber auch für jede andere Sportart, wie auch vom Schulsport genutzt werden. Der Boden muss aufgrund der Abnutzung periodisch abgeschliffen und neu versiegelt werden. Der Stadtrat hat den Auftrag zur Sanierung im Betrag von CHF 22‘535.50 an die Firma Naef Böden AG, Adliswil, vergeben.
Gemeindesportanlagekonzept Adliswil (GESAK Adliswil)
Um bei Neuplanungen, bei Sanierungen oder auch im Unterhalt von Anlagen allen Bedürfnissen gerecht zu werden und gezielte Sportförderung zu betreiben, werden beim Bund und beim Kanton sowie in verschiedenen Städten sogenannte Sportanlagekonzepte erstellt. Das Gemeindesportanlagekonzept (GESAK) ist ganzheitlich aufgebaut und deckt nicht nur Bedürfnisse und Änderungen ab, sondern zeigt auch Sinn, Machbarkeit und Nutzen von Standorten für zukünftige Planungen. Die direkte Sportanlagenumgebung (Berücksichtigung der Sport¬anlagen in den umliegenden Gemeinden der Region) wird ebenfalls miteinbezogen. In Zusammenarbeit mit einer externen Projektleitung wird die Stadt Adliswil ein solches GESAK erstellen, welches als Grundlage für die Planung, Umsetzung und Instandhaltung von Sportanlagen für sämtliche involvierten Stellen dient. Der Auftrag für die externe Projektbegleitung wurde an die Firma Strupler Sport Consulting, Bern, im Betrag von CHF 57‘456 vergeben.
Teilrevision Gemeindeordnung - Reduktion von 9 auf 7 Mitglieder der Schulpflege
Die Schulpflege Adliswil hat im Rahmen der Teilrevision der Gemeindeordnung dem Stadtrat beantragt, die Reduktion der Mitglieder der Schulpflege von neun auf sieben als separate Abstimmungsfrage dem Stimmvolk zu unterbreiten. Der Stadtrat Adliswil hat jedoch beschlossen, dieses Thema direkt in die Abstimmungsvorlage „Teilrevision Gemeindeordnung – Vervollständigung der Schulintegration“ aufzunehmen (siehe auch oben).
Die vollständigen Beschlüsse finden Sie hier