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Stadtratssitzung vom 16. Februar 2016
Der Stadtrat hat letztes Jahr entschieden, das Personalstatut (PeSta) dahingehend anzupassen, dass die Mitarbeitenden zum neutralen Verhalten angehalten werden und der Stadtrat Vorschriften dazu erlassen kann. Nach der Zustimmung des Grossen Gemeinderats im Dezember wurde Ende Januar ein Volksreferendum mit 493 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Stadtrat hat das Zustandekommen des Referendums festgestellt und ordnet eine Volksabstimmung innerhalb von sieben Monaten an.
Bibliothek wird erweitert
Die städtische Bibliothek im Haus Brugg benötigt mehr Platz und soll darum erweitert werden. Es ist geplant, einen Raum im 1. Obergeschoss zusätzlich zu nutzen. Dieser Raum wird heute für kulturelle Anlässe eingesetzt. Dank flexiblen, verschiebbaren Bücherregalen können die Anlässe wie bisher stattfinden. Es ist vorgesehen, die Anpassungen bis Juni 2016 umzusetzen. Der Stadtrat hat für die Erweiterung 40‘000 Franken bewilligt.
Brandschutzmassnahmen im Schulhaus Zopf
Bei einer Kontrolle der Feuerpolizei wurde festgestellt, dass im Schulhaus Zopf Anpassungen betreffend Brandschutz nötig sind. Es sollen deshalb verschiedene Türen, Fensterverglasungen, Trennwände sowie eine Notbeleuchtung im Treppenhaus umgerüstet werden. Zudem wird der Aufzug vergrössert, um die behindertengerechte Erschliessung sicherzustellen. Der Stadtrat hat für das Projekt 448‘000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt.
Ergänzung zur Nutzungsplanänderung Dietlimoos-Moos
Am 4. März 2015 setzte der Grosse Gemeinderat die Nutzungsplanänderung Dietlimoos-Moos fest, welche anschliessend durch die Baudirektion teilgenehmigt wurde. Im November 2015 hat das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) dagegen Rekurs erhoben. Der Rekurs bezog sich auf den Abstand der Bauzone zur bestehenden Hochspannungsleitung. Das geplante Bauprojekt hält den geforderten Abstand ein, jedoch ist eine Ergänzung nötig, welche den Abstandsbereich genauer definiert. Der Stadtrat hat die Ergänzung zur Nutzungsplanänderung festgesetzt. Die EKZ hat den Rückzug des Rekurses in Aussicht gestellt.
Löschung einer Dienstbarkeit
Die Stadt Adliswil verfügt über eine Dienstbarkeit für ein Wegrecht auf dem Bahnweg. Die dort befindlichen Grundstücke sind heute Eigentum der Stadt Adliswil. Gemäss Sachenrechtsrevision vom 1. Januar 2012 ist dieses Wegrecht nicht mehr erlaubt. Die Dienstbarkeitsberechtigung wird deshalb gelöscht.
Beitritt zum Zweckverband Abfallverwertung im Bezirk Horgen
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, dem Zweckverband für Abfallverwertung im Bezirk Horgen (ZVHo) beizutreten. Bereits seit Anfang 2016 verwendet Adliswil die Gebühren-Kehrichtsäcke des Zweckverbands. Durch einen Beitritt würden für Adliswil Submissionsverfahren und Abrechnungsaufwand mit externen Leistungserbringern wegfallen. Ausserdem könnte dadurch der Adliswiler Hauskehricht künftig nach Horgen geliefert werden und müsste nicht mehr quer durch die Stadt Zürich bis zur KVA Hagenholz gebracht werden.
Hier finden Sie die vollständigen Beschlüsse