Inhalt
Neutrale Schätzungen stützen Stadthausareal-Verträge
Gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderats von Ende 2015 betreffend den Landverträgen wurde eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bezirksrat erhoben – mit der Begründung, der Beschluss des Grossen Gemeinderats beruhe auf einer unvollständig dargestellten Ausgangslage und sei aus finanz- und kreditrechtlichen Gründen aufzuheben. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde im Juni 2017 gut. Es sei nicht schlüssig zu erkennen, zu welchem Preis die Grundstücke ohne Auflagen verkauft bzw. im Baurecht abgegeben werden könnten. Es sei eine realistische Schätzung vorzunehmen und das Geschäft anschliessend dem zuständigen Organ zu unterbreiten.
Dem Gerichtsurteil wurde zwischenzeitlich Rechnung getragen, indem zwei weitere neutrale Schätzer beigezogen wurden, um den potenziellen Wert herzuleiten. Zusammen mit der Basisschätzung von 2014 liegen somit drei Schätzungen vor, deren Ergebnisse die in den Verträgen definierten Preise stützen. Daher kann die Zuständigkeit des Grossen Gemeinderats für das vorliegende Geschäft bestätigt werden. Der Stadtrat beantragt nun erneut und unverändert beim Grossen Gemeinderat den Verkauf des Baufeldes A sowie die Baurechtsverträge für die Baufelder B1 und B2 auf dem Stadthausareal zu bewilligen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
M_1815_Neutrale_Schatzungen_stutzen_Stadthausareal-Vertrage_.pdf | Download | 0 | M_1815_Neutrale_Schatzungen_stutzen_Stadthausareal-Vertrage_.pdf |