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Adliswil möchte Betreuungsgutscheine einführen
Ein gutes Angebot in der familienergänzenden Kinderbetreuung ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ein wertvoller Standortvorteil für eine Gemeinde. Zudem sind Gemeinden dazu verpflichtet, ein bedarfs-gerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung anzubieten.
In der Stadt Adliswil gibt es neun private Kindertagesstätten, das städtische Kinderhaus Werd sowie den Tageselternverein. Im Kinderhaus Werd sowie beim Tageselternverein stehen den Eltern heute, je nach finanzieller Situation, Plätze zu einem subventionierten Tarif zur Verfügung. Jährlich sind dafür bisher 450‘000 Franken budgetiert. Ende 2017 wurden in Adliswil knapp 30 Prozent der Kinder im Vorschulalter familienergänzend betreut. Bei insgesamt 1‘121 Vorschulkindern sind dies 334. Dabei wurden für 80 Kinder Subventionen ausgerichtet.
Es kommt immer wieder vor, dass das Kinderhaus Werd über keine freien Plätze verfügt. Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in einer privaten Kindertagesstätte betreuen lassen, erhalten heute jedoch keine Unterstützung, was zu einer Rechtsungleichheit führt. Schliesslich ist auch für die privaten Anbieter von Kindertagesstätten mit dem heutigen System keine Chancengleichheit gegeben. Der Stadtrat hat sich daher für eine neue Lösung ausgesprochen, die mehr Gleichberechtigung und einen gerechteren Zugang zu subventionierten Plätzen ermöglicht. Mit den Betreuungsgutscheinen können Erziehungsberechtigte einen Platz ihrer Wahl innerhalb der Stadt Adliswil suchen und erhalten die ihnen dafür zustehende Subvention direkt. Dabei prüft und kontrolliert die zuständige städtische Stelle die Anspruchsberechtigung gemäss definierten Kriterien. Grundsätzlich sollen die subventionierten Betreuungstage daran gekoppelt werden, in welcher Höhe jemand erwerbstätig ist oder einer ausserhäuslichen Tätigkeit nachgeht.
Das Modell der Betreuungsgutscheine hat sich in zahlreichen Gemeinden und Städten bewährt. Auch umliegende Gemeinden haben sie bereits eingeführt oder planen es in naher Zukunft. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Gemeinderat nun den entsprechenden Erlass und beantragt einen jährlich wiederkehrenden Kredit im Betrag von 1,13 Mio. Franken, wobei in dieser Summe die bisherigen Subventionen von 450‘000 Franken enthalten sind. Über den Kredit wird auch das Volk befinden können. Die Einführung der Betreuungsgutscheine ist auf August 2019 vorgesehen.
Zugehörige Objekte
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M_1822_Adliswil_mochte_Betreuungsgutscheine_einfuhren.pdf | Download | 0 | M_1822_Adliswil_mochte_Betreuungsgutscheine_einfuhren.pdf |