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Aufhebung Feuerverbot Adliswil
Das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Zürich verfügte am 27. Juli 2018 den Erlass eines sofortigen und bis auf Widerruf geltenden generellen Feuerverbotes im Wald und in Waldesnähe (bis 200m Abstand). Das Verbot galt auch für fest eingerichtete Feuerstellen, Höhenfeuer und für Feuerwerk. Zudem hat die Stadt Adliswil mit Verfügung vom 31. Juli 2018 für das gesamte Stadtgebiet ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
Mit Verfügung vom 3. September 2018 hat nun das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Zürich das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wieder aufgehoben.
Die vergangenen Tage haben im Kanton Zürich flächendeckend Regen gebracht. Aufgrund der Regenmengen und den kühleren Temperaturen hat dies zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Das am 31. Juli 2018 verfügte Feuerverbot für das gesamte Stadtgebiet Adliswil kann daher per sofort aufgehoben werden.
Die Ressortvorsteherin Sicherheit, Gesundheit und Sport erlässt folgende
Verfügung:
- Das mit Verfügung vom 31. Juli 2018 erlassene Feuerverbot für das gesamte Stadtgebiet Adliswil ist ab 4. September 2018 aufgehoben.
- Gegen diese Verfügung kann innert dreissig Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Stadtrat Adliswil, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren um Neubeurteilung muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
- Die Publikation erfolgt auf der Homepage der Stadt Adliswil.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 711 78 91 | sicherheit@adliswil.ch |