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Stadtratssitzung vom 9. Januar 2018
Für die Kommunalwahlen vom 15. April 2018 werden insgesamt 128 F4-Plakatstellen für Wahlwerbung von Kandidierenden für den Stadtrat, den Grossen Gemeinderat sowie die Schulpflege zur Verfügung stehen. Diese Plätze wurden nun auf die teilnehmenden Ortsparteien, Gruppierungen und Kandidierenden zugeteilt. Diese erhalten die folgende Anzahl Plakatstellen: SVP: 22; SP: 16, FDP: 22, CVP: 22, Freie Wähler: 16, EVP: 7, Grüne: 7, glp: 7, parteiloser Kandidat für Stadtratswahlen: 6, parteilose Kandidatin für Wahl Schulpflege: 3
Totalrevision Geschäftsordnung Stadtrat
Eine Totalrevision der Geschäftsordnung des Stadtrats (GSO SR) ist notwendig, da seit der letzten Inkraftsetzung übergeordnete Regelungen wie das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung geändert haben. In der überarbeiteten Version wurden dem übergeordneten Recht widersprechende Regelungen angepasst oder gelöscht. Zudem wurden neu geforderte Regelungen bezüglich Schulintegration aufgenommen. Der Stadtrat hat die neue Geschäftsordnung genehmigt und per 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt.
Überarbeitung Leitungskataster
Der Leitungskataster der Stadt Adliswil wird heute auf einem System geführt, welches keine zeitgemässe und zentrale Datenpflege ermöglicht. Viele vorhandene Daten sind nicht zentral abgelegt und nicht aufeinander abgestimmt. Der Leitungskataster soll deshalb in ein neues System überführt werden. Der Stadtrat hat dafür einen einmaligen Kredit über CHF 295‘000 sowie einen wiederkehrenden Kredit über CHF 19‘400 bewilligt.
Kreditabrechnung GEP
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) bildet das Entwässerungssystem der Stadt Adliswil ab und unterstützt dabei, dieses weiterzuentwickeln sowie anstehende Sanierungen zu priorisieren. 2009 wurde die Überarbeitung des GEP in Auftrag gegeben und ein Kredit über CHF 1‘015‘182 gesprochen. Der überarbeitete GEP ist seit dem 30. Juni 2015 in Kraft. Die Umsetzung dauerte 6 Jahre, dies vor allem deshalb, weil die Daten von Hand erfasst, zusammengetragen und verdichtet werden mussten. Daraus resultierten höhere interne und externe Aufwände. Die Abrechnung beträgt CHF 1'127'529.20, dies entspricht Mehrkosten von CHF 112'347.20.
Jahresrechnungen der Stiftung für die Adliswiler Jugend
Der Stadtrat ist für die Aufsicht über Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung der Gemeinde angehören, zuständig. Es obliegt ihm daher auch, die Jahresrechnungen der Stiftung für die Adliswiler Jugend (SAJ) abzunehmen. Dies hat er nun für die Rechnungen 2013 bis 2016 getan und diesen zugestimmt.
Hier finden Sie die kompletten Beschlüsse